Die Priesterbruderschaft St. Pius X. veröffentlichte auf ihrer deutschen Web-Seite ein Schreiben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, indem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, „daß die Zelebration der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus den knienden Kommunionempfang voraussieht“. Zuvor wurde der Kommission die Frage schriftlich von einem Gläubigen gestellt.
Im Namen von mehreren Gläubigen möchte ich die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei um eine Antwort auf eine wichtige Frage bitten. Die Frage bezieht sich auf die Feier der hl. Messe im außerordentlichen Ritus.
- Welches ist die erlaubte Form der Kommunionspendung?
- Ist es erlaubt, in der außerordentlichen Form des röm. Ritus auf Verlangen die Kommunion auf die Hand zu spenden?
Im Antwortschreiben heißt es
„Im Bezug auf Ihr Schreiben vom vergangenem 15. Juni, möchte diese Päpstliche Kommission darauf hinweisen, daß die Zelebration der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus den knienden Kommunionempfang voraussieht, indem die Heilige Hostie unmittelbar auf der Zunge des kommunizierenden Gläubigen gelegt wird.
Die Austeilung der Heiligen Kommunion auf der Hand ist in dieser Form der Heiligen Messe nicht vorgesehen.“
(LS)