Piusbruderschaft: Schmidberger wehrt sich gegen Totalitarismusvorwurf eines Abgeordenten des Landtags von Baden-Württenberg


(Stutt­gart) Der SPD Abge­or­den­te Ste­phan Braun (Spre­cher der SPD- Frak­ti­on für Ver­fas­sungs­schutz­an­ge­le­gen­hei­ten und Fra­gen des Extre­mis­mus), der bekannt­lich Men­schen bekämpft, die nicht sei­ner Mei­nung sind und mit Links­extre­mi­sten zusam­men­ar­bei­tet, stell­te im Land­tag von Baden-Würt­ten­berg einen Antrag der die Katho­li­sche Kir­che indi­rekt und die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. offen angreift. Dabei wer­den Zita­te (auch sol­che, die vor 22 Jah­ren ver­öf­fent­licht wur­den) bean­sprucht und aus dem Zusammnhang geris­sen, die Bischö­fen und Prie­stern der Pius­bru­der­schaft in theo­lo­gi­schen Schrif­ten und Reden zuzu­or­den sind.

Anzei­ge

Pater Franz Schmidt­ber­ger, deut­scher Distrikt­obe­rer der Prie­ster­bru­der­schaft, schreibt in einem Brief an den Land­tags­prä­si­dent: „Der Antrag der Abge­ord­ne­ten Braun u.a. atmet dem­ge­gen­über den Geist eines Tota­li­ta­ris­mus, der es nicht hin­neh­men kann, daß es Men­schen gibt, die anders den­ken und füh­len als das juste milieu, und die sich dar­über hin­aus den Luxus lei­sten, an Gott zu glau­ben und ihre Reli­gi­on ernst zu nehmen.“

Wir doku­men­tie­ren den Brief Schmid­ber­gers an den Prä­si­den­ten des Land­ta­ges von Baden Württenberg.

Sehr geehr­ter Herr Land­tags­prä­si­dent Straub,

als Distrikt­obe­rer der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. erlau­be ich mir, zum Antrag der Abge­ord­ne­ten Braun u.a., Land­tags­druck­sa­che 14/​6358, Stel­lung zu neh­men. Gegen­stand des Antra­ges ist unse­re Bru­der­schaft, so daß uns nach dem Rechts­grund­satz audia­tur et alte­ra pars die Mög­lich­keit zuste­hen soll­te, uns zu den ein­zel­nen Punk­ten zu erklä­ren, ehe das Hohe Haus über die Vor­la­ge ent­schei­det. Ich bit­te Sie dies­be­züg­lich um Wei­ter­lei­tung die­ses Schrei­bens an die Fraktionen.

Vor­ab: Die Prie­ster­bru­der­schaft ist eine Prie­ster­ge­mein­schaft inner­halb der Katho­li­schen Kir­che, der es dar­um geht, inner­kirch­li­che Fehl­ent­wick­lun­gen durch eine Rück­be­sin­nung auf die tra­di­tio­nel­le katho­li­sche Leh­re zu kor­ri­gie­ren. Bereits aus die­sem Selbst­ver­ständ­nis her­aus ergibt sich, daß unse­re Sen­dung eine reli­giö­se, kei­ne poli­ti­sche ist. Aus die­sem Selbst­ver­ständ­nis her­aus ergibt sich auch unse­re Hal­tung der Treue zur über­lie­fer­ten Leh­re der Kir­che, die uns Maß­stab und Richt­schnur ist, ein­schließ­lich ihrer Soziallehre.

Zu I, Punkt 1: Es ist rich­tig, daß es 2008 zu einer sol­chen Ein­la­dung gekom­men ist. Als uns die Ver­bin­dung des Refe­ren­ten zu frag­wür­di­gen Grup­pen bekannt wur­de, haben wir den Vor­trag abgesagt.

Zu I, Punkt 2: In die­sem Jahr luden wir auf Emp­feh­lung einen Refe­ren­ten ein, der letz­tes Jahr im öster­rei­chi­schen Natio­nal­rat gespro­chen hat­te und über eine umfang­rei­che Publi­ka­ti­ons­li­ste zu kul­tu­rel­len The­men ver­fugt. Wir gin­gen davon aus, daß der öster­rei­chi­sche Natio­nal­rat sei­ne Refe­ren­ten sorg­fäl­tig aus­wählt. Außer­dem war der Refe­rent auch schon von CDU-Grup­pen in Deutsch­land ein­ge­la­den wor­den und hat­te gespro­chen. Es ist unbe­strit­ten, daß er bür­ger­lich-kon­ser­va­tiv, kei­nes­falls neo­na­zi­haft auf­tritt. Sei­ne Kon­tak­te ins rechts­extre­me Milieu waren uns im Augen­blick der Ein­la­dung unbe­kannt. Als die­se uns bekannt wur­den, erfolg­te die Absa­ge der Ver­an­stal­tung. Pater Niklaus Pfluger, erster Assi­stent der Bru­der­schaft, erklär­te den Vor­gang in einem ent­spre­chen­den Arti­kel der Luzer­ner Zei­tung vom 25.04.2010, der auch in Deutsch­land Reso­nanz fand. Ger­ne sichern wir zu, in Zukunft durch Inter­net­re­cher­chen uns über anvi­sier­te Refe­ren­ten bes­ser zu erkun­di­gen. Wir weh­ren uns aber dage­gen, daß uns stren­ge­re Maß­stä­be für Ein­la­dun­gen auf­er­legt wer­den, als dem öster­rei­chi­schen Parlament.

Zu I, Punkt 3: Das Mit­tei­lungs­blatt kann unter www​.pius​bru​der​schaft​.de ein­ge­se­hen wer­den. Es publi­zie­ren dort aus­schließ­lich Prie­ster der Bru­der­schaft oder ihr ver­bun­de­ne Gläu­bi­ge. Rechts­extre­mi­sten sind nicht dar­un­ter. Refe­ren­ten bei Ver­an­stal­tun­gen der Bru­der­schaft sind eben­falls zumeist Prie­ster und Gläu­bi­ge, Exter­ne Refe­ren­ten wer­den danach aus­ge­wählt, daß sie katho­lisch und bür­ger­lich kon­ser­va­tiv sind. Die Prie­ster­bru­der­schaft als ultra­mon­tan aus­ge­rich­te­te Glau­bens­ge­mein­schaft hat kei­ne ideo­lo­gi­sche Schnitt­men­ge mit deut­schem Neo­na­zis­mus. Folg­lich wird auch Per­so­nen, die der­lei The­sen ver­tre­ten, durch die Prie­ster­bru­der­schaft kein Forum geboten.

Zu I, Punkt 4: Zu die­sem Punkt liegt vom Gene­ral­obe­ren der Prie­ster­bru­der­schaft, Weih­bi­schof Ber­nard Fel­lay, fol­gen­de Stel­lung­nah­me vor: „Mit Inter­es­se habe ich von mei­nem angeb­li­chen Inter­view gele­sen, an das ich mich frei­lich gar nicht erin­ne­re. Im Inter­net fin­de ich es auch nicht. Ich habe auch kei­ne Frei­ga­be erklärt. Ein Beleg­ex­em­plar fehlt eben­so in mei­nem Archiv. Rich­tig ist, daß ich mich Ende letz­ten Jah­res zu einer Kirch­wei­he in Graz auf­ge­hal­ten, habe. Es ist bei sol­chen Anläs­sen üblich, daß ver­schie­de­ne Gäste Fra­gen an mich reich­ten. Ob dar­un­ter auch ein „Aula“-Reporter war, weiß ich nicht mehr. Ich ken­ne die Zei­tung nicht. Ich glau­be auch nicht, als fran­ko­pho­ner Schwei­zer jede öster­rei­chi­sche Publi­ka­ti­on nebst deren poli­ti­scher Aus­rich­tung ken­nen zu müs­sen. Mir kommt es vor allem dar­auf, was ich sage, erst in zwei­ter Linie, wem ich es sage. Als Bischof dürf­te ich es übri­gens gar nicht anders hal­ten, wenn ich die Nach­fol­ge Chri­sti ernst­neh­me, denn Jesus Chri­stus hat bekannt­lich zum Ent­set­zen der poli­tisch Kor­rek­ten sei­ner Zeit auch mit Zöll­nern zu Tisch geses­sen. Sofern ich eine Zei­tung als ein­deu­tig poli­tisch extrem erken­ne – sei es wegen der Per­so­nen, der Spra­che, des Titels – ver­wei­ge­re ich Stel­lung­nah­men. Ver­mag ich eine Ten­denz nicht zu erken­nen, erklä­re ich mich zu reli­giö­sen und mora­li­schen Fra­gen, was mei­ne Pflicht ist. Es ist bezeich­nend, daß die Antrag­stel­ler aus­schließ­lich den Fakt, daß ich mich erklärt habe, aber nicht den Inhalt mei­ner Stel­lung­nah­me angreifen.“

Zu I, Punkt 5: Der inkri­mi­nier­te Text stammt aus einem Inter­view mit der Zeit­schrift Etap­pe aus dem Jahr 1988, also vor 22 Jah­ren! Dazu ver­mischt er in unzu­läs­si­ger Wei­se Fra­ge und Ant­wort im Inter­view und amal­giert bei­des. Im übri­gen ist es ein all­ge­mein aner­kann­tes sti­li­sti­sches Mit­tel, in pole­mi­scher Art Din­ge über­spitzt aus­zu­drücken, um gei­sti­ge Strö­mun­gen auf­zu­zei­gen und auf Gefah­ren auf­merk­sam zu machen.

Kön­nen sich die Antrag­stel­ler vor­stel­len, daß man 22 Jah­re spä­ter Din­ge etwas anders sieht und aus­drücken würde?

Das zwei­te Zitat ist tat­säch­lich so gefal­len. Es ist inhalt­lich falsch. Es wur­de in einer eige­nen Stel­lung­nah­me zuge­ge­ben und der Inhalt rich­tig dar­ge­stellt. Hier die ent­spre­chen­de Stel­lung­nah­me vom 20. Janu­ar 2009:

„1. Die Aus­sa­ge, die heu­ti­gen Juden trü­gen die Schuld ihrer Väter, muß auf jene Juden ein­ge­schränkt wer­den, wel­che die Tötung Jesu Chri­sti gut­hei­ßen. Ob heu­ti­ge Juden dies tun, ent­zieht sich mei­ner Kenntnis.

2. Auch für die heu­ti­gen Juden ist der fleisch­ge­wor­de­ne Gott, Jesus Chri­stus, der Erlö­ser und ein­zi­ge Weg zum Heil: ‚Ich bin der Weg, die Wahr­heit und das Leben; nie­mand kommt zum Vater als durch mich.‘ (Joh 14,6) Es gibt für sie kei­nen sepa­ra­ten Heils­weg. Des­halb ruft schon der hl. Petrus, der erste Papst, ein Jude, sei­ne Zuhö­rer au£ sich zu bekeh­ren und sich auf den Namen Jesu Chri­sti tau­fen zu las­sen (vgl. Apg 2,38). Hier fin­den wir die bestän­di­ge Leh­re der Kir­che durch alle Jahr­hun­der­te hindurch.

3. Unser Herr Jesus Chri­stus ist sei­ner mensch­li­chen Natur nach Jude, sei­ne hoch­hei­li­ge Mut­ter ist Jüdin, alle Apo­stel sind Juden. Schon des­halb kann kein auf­rech­ter Christ Anti­se­mit sein.“

Scha­de, daß die Antrag­stel­ler nicht bes­ser recher­chiert haben, um die­se Kor­rek­tur zu fin­den. Wie man sieht, ging es nie um poli­ti­schen Anti­se­mi­tis­mus, son­dern um die theo­lo­gi­sche Fra­ge nach dem Ver­hält­nis des heu­ti­gen Juden­tums zu Gott aus katho­li­scher Sicht.

Zu I, Punkt 6: Tat­säch­lich liegt der erste Erzie­hungs­auf­trag bei den Eltern, die dem Kind das natür­li­che Leben, und bei der Kir­che, die dem Kind das über­na­tür­li­che Leben geschenkt hat. Das Zitat bezieht sich in erster Linie auf den Schul­be­trieb in tota­li­tä­ren Regimes. Da in Deutsch­land das Recht auf die kon­fes­sio­nel­le Ersatz­schu­le in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben ist und es folg­lich Pri­vat­schu­len geben kann und auch tat­säch­lich gibt, trifft es für Deutsch­land dem Prin­zip nach nicht zu. Die Zustands­be­schrei­bung öffent­li­cher Schu­len ist eine pole­mi­sche Aus­las­sung, die sich lei­der an vie­len Schu­len zu ver­wirk­li­chen beginnt. Abge­se­hen davon ver­wun­dert es sehr, wie gering die Antrag­stel­ler offen­bar das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung ach­ten. Inwie­weit die­ses Zitat eine Nähe zu „Rechts­extre­mi­sten und Anti­se­mi­ten“ nahe­legt, was aber Zweck des Antra­ges sein soll, erschließt sich mir auch nicht.

Zu I, Punkt 7: Die Bru­der­schaft unter­hält in Baden-Würt­tem­berg seit 2006 eine Grund­schu­le in Riedlingen/​Donau und seit 2008 eine Grund­schu­le in Has­lach bei Mem­min­gen. Letz­te­re erhielt im Jah­re 2009 kei­ne staat­li­che För­de­rung, erste­re den Betrag von 14.189,08 €. Das ent­spricht genau den gesetz­li­chen Vorschriften.

Zu I, Punkt 8: Unse­re Schu­le unter­liegt selbst­ver­ständ­lich der staat­li­chen Schul­auf­sicht, die uns regel­mä­ßig prüft. Es gibt kei­ne Bean­stan­dun­gen. Wir legen Wert auf Trans­pa­renz, um sol­chen bösen Unter­stel­lun­gen, wie sie auch in die­sem Antrag wie­der durch­schei­nen, von vorn­her­ein jeden Boden zu ent­zie­hen und sind des­halb jed­we­der Über­prü­fung im Rah­men der Geset­ze posi­tiv gegen­über ein­ge­stellt. Kon­trol­len bewei­sen nur, daß unse­re Bil­dungs­ar­beit vor­bild­lich ist.

Zu I, Punkt 9: Die Bru­der­schaft lebt aus­schließ­lich von Spenden.

Zu I, Punkt 10: Nach unse­rer Kennt­nis wer­den wir nicht durch den Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet, weil dafür kein Grund besteht. Im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt wer­den wir folg­lich nicht erwähnt. Gegen eine Auf­nah­me in den Bericht und eine Beob­ach­tung wür­den wir uns gericht­lich wehren.

Zu II: Es ent­behrt nicht einer gewis­sen Komik, daß die Antrag­stel­ler, die vor­ge­ben, die Ver­fas­sung schüt­zen zu wol­len, hier dem Par­la­ment einen ver­fas­sungs­wid­ri­gen Antrag unter­brei­ten. Denn wenn unse­re Schu­len als Ersatz­schu­len geneh­migt sind, dann folgt aus Arti­kel 14, Absatz 2, Satz 3 der Lan­des­ver­fas­sung, wie aus Arti­kel 7, Absatz 4 des Grund­ge­set­zes auch der Anspruch auf staat­li­che Unter­stüt­zung. Eine Ungleich­be­hand­lung ver­stie­ße gegen das Gleich­heits­ge­bot. Wür­de der Land­tag dem Antrag zustim­men, so wür­den wir uns gezwun­gen sehen, beim Lan­des- und Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Kla­ge zu erheben.

Zur ange­ge­be­nen Begrün­dung: Es ist falsch, daß „füh­ren­de Per­sön­lich­kei­ten mit anti­se­mi­ti­schen, extre­mi­sti­schen und anti­de­mo­kra­ti­schen Äuße­run­gen und Schrif­ten in Ver­bin­dung gebracht wer­den“. Eine füh­ren­de Per­sön­lich­keit der Prie­ster­bru­der­schaft ist, wer Mit­glied des Gene­ral­ra­tes oder Obe­rer eines Distrik­tes, eines Auto­no­men Hau­ses oder eines Prie­ster­se­mi­nars ist. Bischof Wil­liam­son, des­sen Ver­ur­tei­lung übri­gens nicht rechts­kräf­tig ist, gehört nicht zu die­sem Per­so­nen­kreis. Da die Antrag­stel­ler hier im Plu­ral schrei­ben, mögen sie zumin­dest zwei füh­ren­de Mit­glie­der der Bru­der­schaft nen­nen, auf die ihre Unter­stel­lung zutrifft. Das ver­mö­gen sie nicht. Abge­se­hen davon: was heißt „in Ver­bin­dung gebracht wer­den“? Damit wird die Ver­leum­dung zum Maß­stab der Seriosität.

Anstatt hier die Bru­der­schaft und die mit ihr ver­bun­de­nen Gläu­bi­gen aus­zu­gren­zen, ist es an der Zeit, ihre berech­tig­ten Anlie­gen zu hören und in die poli­ti­sche Wil­lens­bil­dung zu inte­grie­ren. Ist das nicht die Auf­ga­be der Abge­ord­ne­ten als Ver­tre­ter des gan­zen Vol­kes, wie es in Arti­kel 27, Absatz 3, Satz 1 der Lan­des­ver­fas­sung heißt? Der Antrag der Abge­ord­ne­ten Braun u.a. atmet dem­ge­gen­über den Geist eines Tota­li­ta­ris­mus, der es nicht hin­neh­men kann, daß es Men­schen gibt, die anders den­ken und füh­len als das juste milieu, und die sich dar­über hin­aus den Luxus lei­sten, an Gott zu glau­ben und ihre Reli­gi­on ernst zu neh­men. Dabei wäre es gera­de die­se altru­isti­sche Ein­stel­lung, die hel­fen könn­te, Unge­rech­tig­kei­ten und Unzu­läng­lich­kei­ten der sozia­len und poli­ti­schen Ord­nung 2u verringern.

Ich ste­he Ihnen jeder­zeit für Rück­fra­gen, Anre­gun­gen und Kri­tik zur Ver­fü­gung. Es ist bes­ser, mit­ein­an­der zu reden als über­ein­an­der. Ich set­ze auf Ihr Gerech­tig­keits­emp­fin­den und Ihr Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl und bit­te dar­um, den Antrag der Abge­ord­ne­ten Braun u.a. zu verwerfen.

Von Her­zen wün­sche ich für Ihr Hohes Haus und sei­ne wert­vol­le Arbeit Got­tes reich­sten Segen

Pater Franz Schmid­ber­ger, Distriktoberer

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