Frauen Schleier nicht aufzwingen – Historisches Urteil in Bangladesch


(Dha­ka) Der Ober­ste Gerichts­hof von Ban­gla­desch ent­schied mit einem Urteil, daß Frau­en der im Islam vor­ge­se­he­ne Schlei­er nicht auf­ge­zwun­gen wer­den darf. Die Rich­ter stell­ten fest, daß in öffent­li­chen Ämtern die Kopf­be­deckung „eine per­sön­li­che Ent­schei­dung der Frau­en“ sei. Im vor Gericht ver­han­del­ten Fall ging es um einen Streit zwi­schen einem ört­li­chen Beam­ten und einer Schul­di­rek­to­rin. Der Beam­te hat­te die Direk­to­rin als „Pro­sti­tu­ier­te“ bezeich­net, weil sie nicht ver­schlei­ert war.
Das Urteil wur­de von Men­schen­rechts­ak­ti­vi­sten und zahl­rei­chen Orga­ni­sa­tio­nen begrüßt. Die Isla­mi­sten spre­chen hin­ge­gen von einer „Ver­schwö­rung“ gegen den Islam.

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Das Unter­richts­mi­ni­ste­ri­um muß sicher­stel­len, daß Frau­en, die an öffent­li­chen Schu­len beschäf­tigt sind, der Schlei­er oder der Hijab nicht „gegen ihren Wil­len auf­ge­zwun­gen wird“. Dies die Kern­aus­sa­ge des gestern gefäll­ten Urteils am Ober­sten Gerichts­hof, der von histo­ri­schen Bedeu­tung ist. In der Urteils­be­grü­nung schrei­ben die Rich­ter Syed Mah­mud Hossain und Syeda Afsar Jahan, daß es „eine per­sön­li­che Ent­schei­dung der Frau ist, einen Schlei­er zu tra­gen oder nicht“. Im Urteil heißt es wei­ter: „Eine Frau gegen ihren Wil­len zum Tra­gen eines Schlei­ers zu zwin­gen, stellt eine offen­sicht­li­che Ver­let­zung der grund­le­gend­sten Men­schen­rech­te dar, die durch die Ver­fas­sung garan­tiert werden.“

(Asianews/​GN, Bild: Asianews)

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