(Dhaka) Der Oberste Gerichtshof von Bangladesch entschied mit einem Urteil, daß Frauen der im Islam vorgesehene Schleier nicht aufgezwungen werden darf. Die Richter stellten fest, daß in öffentlichen Ämtern die Kopfbedeckung „eine persönliche Entscheidung der Frauen“ sei. Im vor Gericht verhandelten Fall ging es um einen Streit zwischen einem örtlichen Beamten und einer Schuldirektorin. Der Beamte hatte die Direktorin als „Prostituierte“ bezeichnet, weil sie nicht verschleiert war.
Das Urteil wurde von Menschenrechtsaktivisten und zahlreichen Organisationen begrüßt. Die Islamisten sprechen hingegen von einer „Verschwörung“ gegen den Islam.
Das Unterrichtsministerium muß sicherstellen, daß Frauen, die an öffentlichen Schulen beschäftigt sind, der Schleier oder der Hijab nicht „gegen ihren Willen aufgezwungen wird“. Dies die Kernaussage des gestern gefällten Urteils am Obersten Gerichtshof, der von historischen Bedeutung ist. In der Urteilsbegrünung schreiben die Richter Syed Mahmud Hossain und Syeda Afsar Jahan, daß es „eine persönliche Entscheidung der Frau ist, einen Schleier zu tragen oder nicht“. Im Urteil heißt es weiter: „Eine Frau gegen ihren Willen zum Tragen eines Schleiers zu zwingen, stellt eine offensichtliche Verletzung der grundlegendsten Menschenrechte dar, die durch die Verfassung garantiert werden.“
(Asianews/GN, Bild: Asianews)