(Algier) Der katholische Erzbischof von Algier, Msgr. Ghaleb Bader, forderte die Rücknahme der einschränkenden Vorschriften für die Religionsausübung der Nicht-Moslems. Die Forderung erhob er im Rahmen eines Gespräches über Kultusfreiheit zu dem das algerische Religionsministerium Bouabdallah Ghlamallah geladen hatte. Das geltende Gesetz zwingt alle Bürger Algeriens, die nicht dem Islam angehören, sich einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft anzuschließen, die alle kultischen Handlungen genehmigen lassen muß. Diese dürfen wiederum nur in staatliche anerkannten und genehmigten Orten stattfinden. Ein 2005 erlassenes uns 2006 in Kraft getretenes Gesetz stellt zudem jede Form der Missionierung unter Moslems durch Nicht-Moslems unter Strafe. Wer versucht, einen Moslem zu konvertieren, riskiert von zwei bis fünf Jahren Haft und eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro. Msgr. Bader erklärte, daß diese Bestimmungen viele Katholiken in der freien Ausübung ihres Glaubens behindert. In vielen Gegenden des Landes gibt es nämlich keine Kirchen und Kapellen. Die Gottesdienste müssen in privaten Gebäuden und an verschiedenen Orten stattfinden. Dies aber untersagt das Gesetz. Der Religionsminister antwortete, daß das Kultusgesetz von 2005 sich gegen keine Religion richte, sondern lediglich „den Bereich organisiere“.
(RV/GN; Bild: Owitalia)