Englische Königin „unglücklich“ über päpstliches Angebot an Anglikaner – „Segen für die gesamte Kirche“


(Lon­don) Die eng­li­sche Köni­gin Eli­sa­beth II. zeigt sich besorgt über die päpst­li­che Kon­sti­tu­ti­on Angli­ca­n­o­rum Coe­ti­bus, mit der Papst Bene­dikt XVI. den tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Angli­ka­nern den Weg für die Rück­kehr in die katho­li­sche Kir­che ebnet. Jenen Grup­pen, die zeit­gei­sti­ge Ent­schei­dun­gen der angli­ka­ni­schen Welt­ge­mein­schaft nicht mit­tra­gen wol­len. Die Köni­gin ist auch Ober­haupt der Kir­che von Eng­land wie ihre Vor­gän­ger, seit König Hein­rich VIII. im 16. Jahr­hun­dert die Ein­heit mit Rom zer­brach. Die Köni­gin leg­te bei ihrer Krö­nung das fei­er­li­che Gelöb­nis ab, den refor­mier­ten Glau­ben sowie die Rech­te und Pri­vi­le­gi­en des angli­ka­ni­schen Kle­rus zu bewah­ren. Die päpst­li­che Ent­schei­dung betrifft sie daher unmittelbar.

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Dami­an Thomp­son vom The Dai­ly Tele­graph weiß zu berich­ten, daß die Queen „unglück­lich“ über den römi­schen Schritt sei, der einen Ader­laß an Kle­rus und Gläu­bi­gen, der ohne­hin blut­ar­men angli­ka­ni­schen Gemein­schaft bedeu­ten könn­te. Die Köni­gin sei zwar kei­nes­wegs zufrie­den, mit der angli­ka­ni­schen Öff­nung für prak­ti­zie­ren­de Homo­se­xu­el­le zu Prie­stern zu wei­hen, die unwei­ger­lich auch die Öff­nung für die gleich­ge­schlecht­li­che „Ehe“ der­sel­ben bis hin zu sol­chen Bischö­fen nach sich zie­hen wer­de. In der angli­ka­ni­schen Welt dürf­te die Köni­gin des Insel­rei­ches jedoch der Low Church am näch­sten stehen.

So schick­te Eli­sa­beth II. den Lord Cham­ber­lain, den höch­sten Beam­ten des könig­li­chen Hofes zum katho­li­schen Erz­bi­schof von West­mi­ni­ster, Vin­cent Nichols, um Infor­ma­tio­nen über die päpst­li­che Kon­sti­tu­ti­on ein­zu­ho­len. Msgr. Nichols wur­de von Papst Bene­dikt XVI. vor zehn Mona­ten als Nach­fol­ger von Kar­di­nal Cor­mac Murphy‑O’Connor zum Pri­mas von Eng­land beru­fen. Die Begeg­nung zwi­schen dem Lord Cham­ber­lain und dem Erz­bi­schof fand bereits im Novem­ber des Vor­jah­res statt, wie der Spre­cher des Erz­bis­tums bestä­tig­te. Die Köni­gin, so Thomp­son, habe die­se „klä­ren­de“ Initia­ti­ve direkt und ohne Ein­be­zie­hung „ihres“ Pri­mas und Erz­bi­schofs von Can­ter­bu­ry gesetzt.

In die­sen Tagen hal­ten sich die katho­li­schen Bischö­fe von Eng­land und Wales zum Ad limi­na-Besuch in Rom auf. Am 1. Febru­ar sprach der Papst mit ihnen über die Kon­sti­tu­ti­on. Er for­der­te sie auf, „bei der Anwen­dung der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Angli­ca­n­o­rum Coe­ti­bus groß­zü­gig zu sein, und jene Grup­pen von Angli­ka­nern zu unter­stüt­zen, die wün­schen, in die vol­le Gemein­schaft mit der katho­li­schen Kir­che ein­zu­tre­ten“. Bene­dikt XVI. füg­te hin­zu, er sei „über­zeugt, daß die­se Grup­pen, wenn sie herz­lich emp­fan­gen und auf­ge­nom­men wer­den, ein Segen für die gesam­te Kir­che sein werden“.

(Dai­ly Telegraph/​GN)

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