(Tuxtla Gutiérrez) Der Kongreß des mexikanischen Bundesstaates Chiapas beschloß einhellig die Neufassung des 4. Verfassungsartikels zum Schutz des Lebens. Das Recht auf Leben wurde damit in den Verfassungsrang erhoben und die Tötung ungeborener Kinder sowie die Euthanasie untersagt. Der Schutz des Lebens gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
Parallel zur Verfassungsänderung verabschiedete das Parlament eine Reihe von Reformen des Strafgesetzbuches. Eine Abtreibung gilt in allen Fällen als Vergehen. Sie wird in einigen Fällen jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, so im Fall einer Vergewaltigung, bei Lebensgefahr für die Mutter oder schwerer Mißbildung des Kindes. Die Strafverfolgung soll künftig vor allem gegen den durchführenden Arzt oder Assistenten greifen. Mit den beschlossenen Reformen soll ein umfassender Schutz der Rechte der Frau und des Kindes gewährleistet werden. Die Abgeordneten beriefen sich dabei vor allem auf die Internationale Erklärung der Kinderrechte und den Pakt von San José.
Chiapas ist der 18. von 31 mexikanischen Bundesstaaten, der den Schutz des Lebens in den Verfassungsrang erhob.
(Aciprensa/GN)