Die Dominikanische Republik beschließt Verfassungsänderung für das Leben – Propaganda von Amnesty International erfolglos


(San­to Dom­in­go) Mit 128 gegen 32 Stim­men ver­ab­schie­de­te das Par­la­ment der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik in erster Lesung eine Ver­fas­sungs­än­de­rung zum Schutz des Lebens. Arti­kel 30 der Ver­fas­sung des kari­bi­schen Insel­staa­tes garan­tiert, daß das Recht auf Leben und die Unver­letz­lich­keit des Lebens von er Zeu­gung bis zum Tod gilt. Der neue Ver­fas­sungs­text schließt damit auch jede Form der Todes­stra­fe aus. 

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Die Medi­en des Lan­des wer­ten den Sieg für den Lebens­schutz auch als Tri­umph über jene inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen wie Amne­sty Inter­na­tio­nal und ver­schie­de­ne femi­ni­sti­sche Grup­pie­run­gen, die mit mas­si­ver Pro­pa­gan­da von außen, das Lebens­recht auf der Kari­bik­in­sel unter­mi­nie­ren wollten.

Laut der Tages­zei­tung Listà­n Dia­rio habe „das mas­si­ve Abstim­mungs­er­geb­nis die grund­sätz­li­che Über­zeu­gung des domi­ni­ka­ni­schen Gesetz­ge­bers belegt, daß jeder Mensch als Per­son unein­ge­schränk­ten Schutz durch das Gesetz ver­dient, und dies in jeder Pha­se sei­nes Lebens. Damit wur­de allen Ver­su­chen zur Rela­ti­vie­rung und Abwer­tung des mensch­li­chen Lebens eine ein­deu­ti­ge Absa­ge erteilt.“

Wei­ters heißt es im Leit­ar­ti­kel: „Die Gesell­schaft der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik hat bewie­sen, daß sie an der Spit­ze der Welt­zi­vil­ge­sell­schaft steht.“ Der Kari­bik­staat ver­warf mit der Ver­fas­sungs­än­de­rung die Ver­su­che inter­na­tio­na­ler Orga­ni­sa­tio­nen, zu sug­ge­rie­ren, daß das mensch­li­che Leben erst mit der 14. Schwan­ger­schafts­wo­che begin­ne. Mit dem ein­deu­ti­gen Par­la­ments­vo­tum wur­den Abtrei­bung, Eutha­na­sie und Todes­stra­fe eine kla­re Absa­ge erteilt.

(Aciprensa/​GN)

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