(Santo Domingo) Mit 128 gegen 32 Stimmen verabschiedete das Parlament der Dominikanischen Republik in erster Lesung eine Verfassungsänderung zum Schutz des Lebens. Artikel 30 der Verfassung des karibischen Inselstaates garantiert, daß das Recht auf Leben und die Unverletzlichkeit des Lebens von er Zeugung bis zum Tod gilt. Der neue Verfassungstext schließt damit auch jede Form der Todesstrafe aus.
Die Medien des Landes werten den Sieg für den Lebensschutz auch als Triumph über jene internationalen Organisationen wie Amnesty International und verschiedene feministische Gruppierungen, die mit massiver Propaganda von außen, das Lebensrecht auf der Karibikinsel unterminieren wollten.
Laut der Tageszeitung Listàn Diario habe „das massive Abstimmungsergebnis die grundsätzliche Überzeugung des dominikanischen Gesetzgebers belegt, daß jeder Mensch als Person uneingeschränkten Schutz durch das Gesetz verdient, und dies in jeder Phase seines Lebens. Damit wurde allen Versuchen zur Relativierung und Abwertung des menschlichen Lebens eine eindeutige Absage erteilt.“
Weiters heißt es im Leitartikel: „Die Gesellschaft der Dominikanischen Republik hat bewiesen, daß sie an der Spitze der Weltzivilgesellschaft steht.“ Der Karibikstaat verwarf mit der Verfassungsänderung die Versuche internationaler Organisationen, zu suggerieren, daß das menschliche Leben erst mit der 14. Schwangerschaftswoche beginne. Mit dem eindeutigen Parlamentsvotum wurden Abtreibung, Euthanasie und Todesstrafe eine klare Absage erteilt.
(Aciprensa/GN)