Streit um die Schwangerschaftsberatung in Brandenburg vorerst beigelegt


(Cott­bus) Die Cari­tas­ver­bän­de für das Erz­bis­tum Ber­lin und die Diö­ze­se Gör­litz haben am 13. Juli 2009 einen außer­ge­richt­li­chen Ver­gleich mit dem Land Bran­den­burg unter­zeich­net, der den Recht­streit um die För­de­rung der Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­len in den Jah­ren 2001 bis 2006 been­det. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Cott­bus hat­te in einem ersten Urteil am 16. Janu­ar 2009 den Anspruch auf För­der­mit­tel für die Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­le des Cari­tas­ver­ban­des der Diö­ze­se Gör­litz in Cott­bus für das Jahr 2001 aner­kannt. Auf der Basis die­ses Urteils wur­de der jetzt unter­zeich­ne­te Ver­gleich geschlos­sen. Er sieht vor, daß der Cari­tas­ver­band der Diö­ze­se Gör­litz für sei­ne Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­le für die Jah­re 2001 bis 2006 eine För­de­rung erhält und dafür die ent­spre­chen­den Kla­gen vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Cott­bus zurückzieht.

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Der Rechts­streit ent­stand, nach­dem die deut­schen katho­li­schen Bischö­fe 1999 beschlos­sen hat­ten, die Betei­li­gung am staat­li­chen System der Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung zu been­den. Sie unter­sag­ten den katho­li­schen Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­len Bera­tungs­schei­ne aus­zu­stel­len, die zum Schwan­ger­schafts­ab­bruch genutzt wer­den kön­nen. Nach Auf­fas­sung des Lan­des Bran­den­burg ver­lo­ren die Bera­tungs­stel­len der Cari­tas hier­durch ihre För­der­be­rech­ti­gung. Die Cari­tas setz­te ihre Bera­tung für hil­fe­su­chen­de wer­den­de Müt­ter und deren unge­bo­re­ne Kin­der aber unver­min­dert fort. Ledig­lich die Bera­tungs­schei­ne wur­den nicht mehr aus­ge­stellt. Daher sah der Cari­tas­ver­band die Grund­la­ge zur staat­li­chen För­de­rung wei­ter­hin als gege­ben an.

Im Land Bran­den­burg hat sich im Jahr 2007 die Rechts­la­ge zur För­de­rung der Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­len durch ein ent­spre­chen­des Lan­des­ge­setz geän­dert. Die­ses Gesetz ent­hält eine Rege­lung, die die Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­len der Cari­tas­ver­bän­de von der För­de­rung aus­schließt. Da nach Mei­nung des Cari­tas­ver­ban­des die­ses Gesetz gegen Bun­des­recht ver­stößt, wird die juri­sti­sche Aus­ein­an­der­set­zung für die Jah­re ab 2007 fort­ge­setzt werden.

(PM)

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