(Freiburg) Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Wirksamkeit eines Kirchenaustritts legt die Erzdiözese Freiburg Berufung ein. Nach gründlicher Prüfung habe man sich dazu entschlossen, die Rechtslage in der nächsten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof entscheiden zu lassen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Erzbistum hält den erklärten Kirchenaustritt weiterhin für unwirksam. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einem Urteil den Kirchenaustritt eines Katholiken für rechtmäßig erachtet, der beim Standesamt seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche mit dem Zusatz „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt hatte. Eine Aufspaltung der Kirche in öffentlich-rechtliche Körperschaft einerseits und Glaubensgemeinschaft andererseits sei jedoch nicht möglich, so die Erzdiözese.
(PM)
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