(Frankfurt am Main / Kairo) Wie jetzt bekannt wurde, hat ein Kairoer Gericht am Samstag, den 13. Juni 2009, einem ehemaligen Muslim verboten, offiziell zum christlichen Glauben überzutreten. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, war der Ägypter Maher El-Gohary vor 34 Jahren Christ geworden. Die zuständige Behörde hatte sich geweigert, den Religionseintrag in seinen Personalpapieren zu ändern.
Der Konvertit hatte daraufhin versucht, sein Recht auf Religionsfreiheit gerichtlich einzufordern. Während des zehnmonatigen Verfahrens wurde El-Gohary Opfer zahlreicher Angriffe und Todesdrohungen radikaler Muslime und ist gezwungen, versteckt zu leben. In Ägypten sind nur Islam, Christentum und Judentum offiziell zugelassen. Religionslosigkeit und alle anderen Religionen sind in Ägypten de facto verboten.
Wie die Menschenrechtsgesellschaft weiter berichtet, will Maher El-Gowary das Urteil vor Ägyptens Oberstem Gericht anfechten. Nach dem Journalisten Mohamed Ahmed Hegazy ist er in Ägypten der zweite ehemalige Muslim, der es wagt, das in Art. 46 der ägyptischen Verfassung verbriefte Recht auf Religionsfreiheit offiziell einzufordern. Hegazys Antrag war am 29. Januar 2008 ebenfalls zurückgewiesen worden. Ägyptens Höchstes Gericht hatte anschließend einen Antrag auf Zulassung einer Revision nicht zugelassen. Die möglichen Rechtsmittel in Ägypten waren und sind damit ausgeschöpft. In beiden Fällen begründeten die Richter ihre Entscheidung mit Artikel 2 der ägyptischen Verfassung, der die Scharia, das islamische Recht, als Quelle des Rechts in Ägypten festlegt. Nach islamischem Recht ist das verlassen des Islam verboten und ein todeswürdiges „Verbrechen“.
Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, forderte die Bundesregierung zum Handeln auf: „Ägypten ist ebenso wie Deutschland Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Deutschland hält sich an die Vorgaben dieses völkerrechtlich verbindlichen Vertrags. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, öffentlich von Ägypten ebenfalls Vertragserfüllung zu verlangen!“ „ Wie ist es möglich, daß ägyptischen Konvertiten ganz offiziell elementare Menschenrechte verweigert werden, während die ägyptische Regierung sich gleichzeitig mit einem Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen schmückt? Das Verhalten von Regierungen wie der Ägyptens ist letztlich auch eine Verhöhnung der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung muß handeln,“ so Lessenthin.
Ägypten hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 14. April 1982 ratifiziert – während der Amtszeit des seit dem 14. Oktober 1981 ununterbrochen regierenden Präsidenten Hosni Mubarak. Der Religionseintrag hat für ägyptische Staatsbürger sehr weitreichende Konsequenzen für das Personenstandsrecht, dem ein Staatsbürger unterworfen ist. Muslimischen Frauen ist es beispielsweise verboten, einen Mann zu heiraten, der kein Muslim ist.
Nach Angaben der IGFM wird die Mehrheit der christlichen Konvertiten in Ägypten Opfer willkürlicher Verhaftungen und Folter. Der christliche Konvertit Hegazy, seine Frau und ihre inzwischen eineinhalb Jahre alte Tochter sind nach mehreren tätlichen Angriffen, Verwüstungen ihrer Wohnung und Mordversuchen durch radikale Muslime gezwungen, dauerhaft versteckt zu leben. Maher El-Gohary ist ebenfalls Opfer zahlreicher Einschüchterungen und Drohungen und lebt nun ebenfalls versteckt, obwohl sein Fall anfangs von den Medien kaum zur Kenntnis genommen worden war.
(PM)