In Schweden werden bereits Kinder wegen ihres Geschlechtes abgetrieben


(Stock­holm) The­Lo­cal berich­te von einer Frau aus Eskils­tu­na (Süd­schwe­den), die bereits zwei­mal abtrei­ben ließ, nach­dem sie das Geschlecht der Kin­des erfuhr. Die Frau, die bereits zwei Töch­ter hat, ersuch­te erneut um eine Frucht­was­ser­un­ter­su­chung – zunächst wegen einer befürch­te­ten Chro­mo­so­men­a­nor­ma­lie – wofür aller­dings kei­ne medi­zi­ni­sche Indi­ka­ti­on vor­lag. Außer­dem for­der­te sie, daß ihr das Geschlecht des Kin­des danach mit­ge­teilt wird.

In Schwe­den ist die Ermor­dung des Kin­des bis zum fünf­ten Schwan­ger­schafts­mo­nat legal. Eine Frucht­was­ser­un­ter­su­chung ist die ein­zi­ge Metho­de, bei der das Geschlecht eines Kin­des sehr früh ein­deu­tig bestimmt wer­den kann.

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Die Ärz­te im Kran­ken­haus Mäla­ren waren besorgt und for­der­ten das schwe­di­sche Zen­tral­amt für Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen auf, end­lich Leit­li­ni­en her­aus­zu­ge­ben, wie mit Anfra­gen die­ser Art umzu­ge­hen sei. Sie führ­ten an, daß sol­che Anfra­gen, nur des­halb gestellt wür­den, um, im Fal­le eines uner­wünsch­ten Geschlechts, das Kind töten las­sen zu können.

Der Ver­wal­tungs­rat ant­wor­te­te, sol­che Anträ­ge und Abtrei­bun­gen könn­ten nicht ver­wei­gert wer­den, weil es gegen das Recht der Frau auf Abtrei­bung bis zur 18 Woche ver­stie­ße – auch wenn das Geschlecht des Babys der Grund für die vor­ge­burt­li­che Tötung sei.

(The­Lo­cal/​JB)

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