(Berlin) Der Berliner Senat darf die umstrittenen Zeitungsanzeigen für die Pro-Reli-Volksabstimmung nicht schalten. Das entschied am gestrigen Abend überraschend das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Veröffentlicht werden die Anzeigen allerdings wohl dennoch – das Urteil erfolgte schlicht zu spät.
Es sei der Landesregierung untersagt, „mit Ausnahme der Amtlichen Information zum Volksentscheid unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen“ zu werben, so die Richter. Sie hoben damit ein Urteil des Verwaltungsgericht vom Nachmittag auf. Dessen Richter hatte sich für nicht zuständig erklärt, der Landesregierung jedoch zugleich zugestanden, für ihre Positionen werben zu dürfen.
Am Mittwoch hatte die Initiative ProReli eine Einstweilige Verfügung gegen die Landesregierung beantragt. Dabei ging es um Zeitungsanzeigen, in denen der Senat am Montag in sieben Tageszeitungen für ein Nein bei der bevorstehenden Volksabstimmung warb. Am heutigen Freitag soll die Anzeige erneut erscheinen.
Dies wird sie auch – viele Zeitungen waren bei Urteilsverkündung bereits im Druck. Welche Konsequenzen dies für die Landesregierung hat, bleibt abzuwarten. Gekostet haben sollen die Anzeigen nach Senatsangaben 50.000 Euro. ProReli geht von höheren Ausgaben aus und spricht von Steuerverschwendung.
(JB)