Tschechisches Oberstes Gericht beendet Streit um Prager Veitsdom


(Prag) Der berühm­te Pra­ger Veits­dom ist vom höch­sten tsche­chi­schen Gericht end­gül­tig dem Staat zuge­spro­chen wor­den. Gegen das Urteil gebe es kei­ne Rechts­mit­tel mehr, erläu­ter­te der Gerichts-Spre­cher Petr Knoe­tig am 5. März. Der Streit dar­über, ob Dom dem Staat oder der römisch-katho­li­schen Kir­che zusteht, dau­ert bereits 16 Jahre.

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Die katho­li­sche Kir­che hat­te vor dem Ober­sten Gericht­hof (NS) das nun been­de­te Beru­fungs­ver­fah­ren ange­strengt, nach­dem zuletzt das Pra­ger Stadt­ge­richt den Dom dem Staat zuge­spro­chen hat­te. Die Kir­che reagier­te zunächst nicht auf das jet­zi­ge Urteil. Der Pra­ger Erz­bi­schof Kar­di­nal Milos­lav Vlk hat­te in der Ver­gan­gen­heit wie­der­holt erklärt, in dem Rechts­streit nicht nach­ge­ben zu wol­len und ange­kün­digt, not­falls den Euro­päi­schen Men­schen­rechts­ge­richts­hof in Straß­burg anzu­ru­fen. Es gel­te als ein Kurio­sum in Euro­pa, daß eine katho­li­sche Kir­che nicht der katho­li­schen Kir­che gehört.

Im Janu­ar hat­ten sich Staat und Kir­che unab­hän­gig von dem Rechts­streit über die Nut­zung des Veits­doms geei­nigt. Der Staat trägt seit­her sämt­li­che Betriebs- und Erhal­tungs­ko­sten. Die Kir­che zahlt für die Nut­zung eine sym­bo­li­sche monat­li­che Pau­scha­le von umge­rech­net etwa 20 Euro. Sie darf kei­nen Ein­tritt für den Besuch der Kathe­dra­le erheben.

Die kom­mu­ni­sti­schen Macht­ha­ber hat­ten den goti­schen Veits­dom in den 1950er Jah­ren ver­staat­licht. Der 1344 unter Kai­ser Karl IV. begon­ne­ne Bau liegt auf dem Gelän­de der Pra­ger Burg, dem Sitz des heu­ti­gen Staats­prä­si­den­ten und ist das größ­te Kir­chen­ge­bäu­de Tsche­chi­ens. Er ist Grab­stät­te der böh­mi­schen Köni­ge und meh­re­rer Hei­li­ger, birgt die böh­mi­schen Krö­nungs­in­si­gni­en und gilt als Sym­bol für die ein­sti­ge Ver­flech­tung von Staat und Kirche.

(APD)

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