Radikaler Lebensrechtler wegen seines kompromißlosen Einsatzes für das Leben erneut verurteilt


(Mann­heim) Weil er die For­schung an embryo­na­len Stamm­zel­len mit den Ver­bre­chen der Medi­zi­ner aus der NS-Zeit gleich­ge­setzt hat, ist gestern Klaus Gün­ter Annen vom Land­ge­richt Mann­heim wegen Belei­di­gung ver­ur­teilt wor­den. Die 11. Straf­kam­mer des Land­ge­richts unter Vor­sitz des Rich­ters Andre­as Lin­den­thal bestä­tig­te damit das Urteil des Wein­hei­mer Amts­ge­richts, gegen das Annen Beru­fung ein­ge­legt hatte.

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Annen, der mit sei­ner Initia­ti­ve Nie wie­der seit vie­len Jah­ren als über­zeug­ter Abtrei­bungs­geg­ner aktiv und dies­be­züg­lich bereits mehr­fach wegen Belei­di­gung und übler Nach­re­de von Ärz­ten ver­ur­teilt wor­den ist, hat­te ein Flug­blatt ver­öf­fent­licht. Dar­in bringt er den Bon­ner Embryo­nen­for­scher Prof. Brüst­le mit den Ver­bre­chen der NS-Zeit in Ver­bin­dung. Damit an embryo­na­len Stamm­zel­len geforscht wer­den kann, müs­sen Men­schen in der embryo­na­len Pha­se zer­stört wer­den. Daß er die­sen „Kan­ni­ba­lis­mus“ (Robert Spae­mann am 6. Okto­ber 2008 in der FAZ) als Mord kri­ti­siert hat­te, hat nun­mehr erneut straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen für den Kri­ti­ker nach sich gezogen.

In dem Flug­blatt spricht Annen vom „Geist von Ausch­witz“. Die­ser dür­fe nicht per­fek­tio­niert, son­dern müs­se über­wun­den wer­den. Daß er die Ver­bre­chen der NS-Medi­zi­ner mit Brüst­le in Ver­bin­dung brin­ge, sei belei­di­gend, urteil­te die Straf­kam­mer. Die vom Wein­hei­mer Amts­ge­richt ver­häng­te Geld­stra­fe (30 Tages­sät­ze à  15 Euro) sei angemessen.

Mit dem Flug­blatt habe er Bischof Geb­hard Fürst von der Diö­ze­se Rot­ten­burg-Stutt­gart Recht geben wol­len, ver­tei­dig­te sich Annen. In einem Inter­view hat­te der Bischof gesagt „auch die Natio­nal­so­zia­li­sten hät­ten Men­schen­ver­su­che mit der Begrün­dung gerecht­fer­tigt, hier­mit die Hei­lungs­chan­cen ande­rer Men­schen zu ver­bes­sern“ (Sonn­tag Aktu­ell vom 9.12.07 sowie FAZ vom 10.12.07).

Die Uni­ver­si­tät Bonn schrieb dar­auf in einer Erklä­rung, die 18 deut­sche For­scher, vor allem Akteu­re und Lob­by­isten der Stamm­zell­for­schung, unter­schrie­ben: „Die vom Bischof unter­stell­te Nähe der Stamm­zell­for­schung zu den Men­schen­ver­su­chen der Natio­nal­so­zia­li­sten ist eine Belei­di­gung.“ Annen for­mu­lier­te dar­auf­hin das Flug­blatt „Getrof­fe­ne Hun­de bel­len“, für das er nun auch in zwei­ter Instanz ver­ur­teilt wurde.

(JF)

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