EU überlegt juristisch gegen Bischof Williamson vorzugehen


(Brüs­sel) „Auf jeden Fall muß ihm bei­gekom­men wer­den in der EU“, sag­te Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ster Bri­git­te Zypries (SPD) am Ran­de eines Tref­fens der euro­päi­schen Justiz­mi­ni­ster in Brüs­sel. Sie reagier­te damit auf eine Initia­ti­ve der tsche­chi­schen Rats­prä­si­dent­schaft. Justiz­mi­ni­ster Jiri Pospi­sil will mit­hil­fe des euro­päi­schen Rah­men­be­schluß­es gegen Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit gegen den Bischof der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. vor­ge­hen. „Dies könn­te eine Hand­ha­be sein“, sag­te er in Brüs­sel. „Per­sön­lich hal­te ich das für mög­lich, aber dar­über muß dis­ku­tiert werden.“

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Ent­schei­dend sei, wie Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit in den natio­na­len Geset­zen unter Stra­fe gestellt sei­en, füg­te Pospi­sil hin­zu. Der Fall Wil­liam­son ste­he bis­her nicht auf der Tages­ord­nung bei den Bera­tun­gen des Mini­ster­rats: „Wir könn­ten dar­über aber in der Zukunft nach­den­ken.“ Nach Ansicht Zypries könn­te Deutsch­land einen Euro­päi­schen Haft­be­fehl gegen Wil­liam­son aus­stel­len. „Grund­sätz­lich fällt das Delikt unter die Rege­lung des euro­päi­schen Haft­be­fehls. Das heißt, Deutsch­land könn­te einen sol­chen Haft­be­fehl ausstellen.“

(JF)

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