Noch kein Urteil zur katholischen Schwangerenkonfliktberatung


(Cott­bus) Das Ver­fah­ren über die Finan­zie­rung der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung der Kir­che in Bran­den­burg ist am Don­ners­tag ver­tagt worden.

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Ein­zel­hei­ten habe das Ver­wal­tungs­ge­richt Cott­bus nicht genannt, teil­te ein Spre­cher mit. Das münd­li­che Ver­fah­ren wer­de wie­der­eröff­net. Ursprüng­lich war für den­sel­ben Tag eine Ent­schei­dung vorgesehen.

Die Kir­che for­dert für die Bera­tungs­stel­len wie­der staat­li­che Zuschüs­se. Die­se stel­len aber seit 2001 kei­ne Beschei­ni­gun­gen mehr aus, die Vor­aus­set­zung für einen straf­freie Abtrei­bung sind.

(JB)

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