(Cottbus) Das Verwaltungsgericht in Cottbus verhandelt seit Donnerstag über die Finanzierung der Schwangerenberatung der katholischen Kirche in Berlin und Brandenburg. Die Kirche will mit einer Klage erreichen, daß die staatlichen Zuschüsse für die Beratungsstellen wieder gezahlt werden.
Der Rechtsstreit läuft seit 2001. Damals hatte die katholische Kirche entschieden, in ihren Beratungsstellen nicht mehr die Bescheinigungen auszustellen, die Voraussetzung für die vorgeburtliche Kindstötung sind.
Daraufhin wurde den kirchlichen Beratungsstellen die staatliche Anerkennung entzogen.
(JB)