Russisch-orthodoxe Kirche bittet Kreml um Kredit


(Mos­kau) Die Finanz­kri­se trifft auch die Rus­sisch-ortho­do­xe Kir­che. Einem Zei­tungs­be­richt zufol­ge hat Patri­arch Ale­xi II. den Kreml um finan­zi­el­le Hil­fe gebe­ten, um die Sta­bi­li­tät der Kir­che zu gewährleisten.

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Dem­nach hat sich Ale­xi II. mit einem Schrei­ben an den rus­si­schen Prä­si­den­ten Dmit­ri Med­we­dew gewandt. In die­sem Brief bit­tet er den Staats­chef, die „finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät der Rus­sisch-Ortho­do­xen Kir­che unter den neu­en finan­zi­el­len Bedin­gun­gen sicherzustellen“.

In dem Schrei­ben wird ins­be­son­de­re vor­ge­schla­gen, alle Gut­ha­ben ein­schließ­lich der Giro­kon­ten der Kir­che eben­falls staat­lich abzu­si­chern und den kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen Ermä­ßi­gun­gen bei den Kom­mu­nal­ab­ga­ben und der Ver­mö­gens­steu­er einzuräumen.

Der Patri­arch begrün­det sei­ne Bit­te damit, daß die Rus­sisch-Ortho­do­xe Kir­che kein Unter­neh­men sei, das eine gewinn­ori­en­tier­te Tätig­keit betrei­be, die finan­zi­el­le Haupt­quel­le für die Kir­che sei­en Spen­den. Der stell­ver­tre­ten­de Pres­se­spre­cher des Patri­ar­chen, Michail Moi­s­se­jew, erklär­te, daß die Kir­che durch­aus das Recht habe, die Fra­ge der staat­li­chen Finanz­ga­ran­tien anzuschneiden.

„Obwohl die Kir­che an sich kein Unter­neh­men ist, ist ihr Geld den Risi­ken genau­so aus­ge­setzt, wie die Gel­der kom­mer­zi­el­ler Fir­men. Ande­rer­seits hat die Kir­che anders als die Fir­men kein Anrecht auf die risi­ko­mi­ni­mie­ren­den Mög­lich­kei­ten, sprich auf die staat­li­che Absi­che­rung, zurück­zu­grei­fen“, sag­te Michail Moissejew.

Der Brief endet mit einer Bit­te, der Kir­che einen zins­lo­sen Kre­dit zur Ver­fü­gung zu stel­len, „zwecks der Mini­mie­rung nega­ti­ver Fol­gen der finan­zi­el­len Insta­bi­li­tät“. Eine Regie­rungs­quel­le bestä­tig­te, daß der Prä­si­dent die­sen Brief bereits gele­sen habe und danach die ent­spre­chen­den Struk­tu­ren beauf­tragt habe, „die Vor­schlä­ge vorzubereiten“.

Laut der rus­si­schen Agen­tur für Ein­la­gen­si­che­rung (AfE) erstreckt sich in man­chen Län­dern das System der staat­li­chen Finanz­ab­si­che­rung auch auf ein­zel­ne Unter­neh­mer und gesell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen, ein­schließ­lich der kari­ta­ti­ven Einrichtungen.

Es sei aller­dings nicht klar, ob zu sol­chen Orga­ni­sa­tio­nen auch die Kir­chen gehö­ren. Den­noch habe man bereits die­se Fra­ge bespro­chen, und man schlie­ße lang­fri­stig nicht aus, daß die Kir­che irgend­wann solch eine staat­li­che Garan­tie bekom­men werde.

(RIA Nowosti/.rufo)

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