(Frankfurt) Der Leiter der christlich-islamischen Dokumentationsstelle CIBEDO, die sich im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz für interreligiösen Dialog einsetzt, erklärte gegenüber Radio Vatikan die Position der Deutschen Bischofskonferenz zur neuen Duisburger Moschee:
„Religionsfreiheit ist nicht etwas, das wir den Muslimen großzügiger Weise zugestehen können, sondern es ist ein in unser Verfassung verankertes Menschenrecht. Von daher gibt es über den Bau von Moscheen eigentlich nichts zu diskutieren in den Grundsatzfragen. Es gibt in den Detailfragen vielleicht etwas zu diskutieren: Wie wird sie finanziert? Wie gehen die Moscheegemeinden mit der umliegenden Wohnbevölkerung um? Das sind Fragen, die diskutiert werden müssen, aber die grundsätzliche Frage, ob Muslime in Deutschland ein Anrecht auf Moscheen haben, ist eindeutig zugunsten des Moscheebaus zu beantworten.“
(RV/ JF)