Britische Bischöfe rufen Katholiken zum Handeln auf


(Lon­don) Die Katho­li­ken sind gefor­dert, sich jetzt aktiv ein­zu­set­zen, denn andern­falls besteht die „tat­säch­li­che Gefahr“, daß in Groß­bri­tan­ni­en die „Abtrei­bung auf Ver­lan­gen“ ein­ge­führt wird.

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Das ist zen­tra­le Aus­sa­ge eines zwei­sei­ti­gen Merk­blatts, das Erz­bi­schof Peter Smith, Vor­sit­zen­der der Abtei­lung für christ­li­che Ver­ant­wor­tung und Bür­ger­rech­te („Depart­ment of Chri­sti­an Respon­si­bi­li­ty and Citi­zen­ship“) der Bischofs­kon­fe­renz von Eng­land und Wales, Prie­stern hat zukom­men lassen.

Er wies sie an, die dort ange­führ­ten Infor­ma­tio­nen noch vor der drit­ten Lesung der „Human Fer­ti­lizati­on and Embryo­lo­gy Bill“ (des Geset­zes zur mensch­li­chen Fort­pflan­zung und Embryo­lo­gie), die am 22. Okto­ber im bri­ti­schen Par­la­ment statt­fin­den soll, in ihren Pfar­rei­en zir­ku­lie­ren zu las­sen. Die Bro­schü­re wur­de als Publi­ka­ti­on der Bischof­kon­fe­renz von Eng­land und Wales verteilt.

Die „Human Fer­ti­lizati­on and Embryo­lo­gy Bill“ erlaubt die Schaf­fung von Misch­we­sen aus Mensch und Tier sowie die Schaf­fung von so genann­ten „Ret­ter-Geschwi­stern“. Außer­dem bestimmt sie, daß im Fall einer künst­li­chen Befruch­tung Väter nicht unbe­dingt erfor­der­lich sind, und setzt die Ober­gren­ze für eine Abtrei­bung auf die 24. Schwangerschaftswoche.

Dem Geset­zes­an­trag wur­de im Ober­haus (Hou­se of Lords) zuge­stimmt; das Unter­haus (Hou­se of Com­mons) hat­te sich im Mai für die Haupt­punk­te des Antrags aus­ge­spro­chen. Es debat­tiert zur­zeit über die rest­li­chen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und befin­det über Ände­run­gen bezie­hungs­wei­se Zusät­ze („Amend­ments“) zu dem bean­trag­ten Gesetz.

Die in der drit­ten Lesung des Geset­zes in die­sem Herbst zur Debat­te ste­hen­den Zusät­ze könn­ten der „Abtrei­bung auf Ver­lan­gen“ rechts­wirk­sa­me Gel­tung ver­schaf­fen. Sie gestat­ten näm­lich eine Abtrei­bung mit Zustim­mung nur eines Arz­tes (wobei auch Kran­ken­schwe­stern und Heb­am­men Abtrei­bun­gen durch­füh­ren dür­fen). Dar­über hin­aus soll das Recht der Ärz­te auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den, eine Abtrei­bung zu ver­ein­ba­ren oder durch­zu­füh­ren, abge­schafft werden.

„Es besteht die rea­le Mög­lich­keit, daß das der­zei­ti­ge Gesetz geän­dert wird, um den Zugang zu einer Abtrei­bung leich­ter zu machen,“ schrei­ben dies­be­züg­lich die Bischö­fe von Eng­land und Wales.

„Die Kir­che lehrt ein­deu­tig, daß jedes Men­schen­le­ben von der Emp­fäng­nis an geach­tet und geschützt wer­den muß. Das erste Opfer der Abtrei­bung ist das unge­bo­re­ne Kind“, bekräf­ti­gen die Hir­ten. „Die Frau ist eben­falls Opfer der Abtrei­bung, denn sie ver­liert ihr Kind, ist aber außer­stan­de, wirk­lich zu trauern.“

Es sei drin­gend erfor­der­lich, „prak­ti­sche Wege zu fin­den, den Frau­en bei­zu­ste­hen, damit sie nicht zu ver­derb­li­chen, schlim­men Ent­schei­dun­gen gedrängt wer­den, son­dern ihnen gehol­fen wird, lebens­be­ja­hen­de Ent­schei­dun­gen zu treffen“.

Die Bischö­fe füh­ren aus, daß das Abtrei­bungs­ge­setz aus dem Jahr 1967 mit sei­nem Zusatz (Amend­ment) aus dem Jahr 1990 bereits eine Abtrei­bung bis zur 24. Woche gestat­te – unter der Bedin­gung, daß zwei Ärz­te dem Ver­fah­ren zustim­men müssen.

Nun sei­en aber 23 Ände­rungs­vor­schlä­ge zum zur­zeit gel­ten­den Gesetz ein­ge­reicht wor­den, die das Abtrei­bungs­ge­setz erneut ver­än­dern und die Abtrei­bung noch leich­ter zugäng­lich machen könnten.

Die Bro­schü­re weist dar­auf­hin, daß im Jahr 2007 in Eng­land und Wales 200.000 Abtrei­bun­gen durch­ge­führt wur­den und daß über 80 Pro­zent der Bri­ten der Auf­fas­sung sind, daß Mit­tel und Wege gefun­den wer­den soll­ten, „durch die die Ver­brei­tung der Abtrei­bung redu­ziert wird, und nicht sol­che Mit­tel, durch die die­se noch geför­dert wird“.

Das bischöf­li­che Schrei­ben ent­hält fol­gen­den Appell: „Wenn Men­schen, die ihrem Gewis­sen ver­pflich­tet sind, nicht han­deln, besteht die sehr ern­ste Gefahr, daß das Gesetz über Abtrei­bung noch schlim­mer aus­fal­len wird, als es jetzt schon ist.“

(Zenit)

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