Sonderablaß zum Paulusjahr


(Vati­kan) Der Vati­kan gewährt einen Son­der­ab­laß zum Pau­lus­jahr. Durch Dekret der Apo­sto­li­schen Pöni­ten­zia­rie wird fest­ge­setzt, daß alle Pil­ger, die wäh­rend des Pau­lus­jah­res das Grab des Völ­ker­apo­stels in Sankt Paul vor den Mau­ern in Rom besu­chen, einen voll­kom­me­nen Ablaß nach den übli­chen Bedin­gun­gen gewin­nen kön­nen. Sie sol­len vor der „Con­fes­sio“ des Apo­stel­grabs ein „Vater­un­ser“ und ein „Cre­do“ beten und Maria und den hei­li­gen Pau­lus im Gebet anrufen.

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Der Ablaß kann auch in allen Kir­chen welt­weit erwor­ben wer­den, die das Patro­zi­ni­um des hei­li­gen Pau­lus tra­gen sowie in wei­te­ren Kir­chen, die der Orts­bi­schof fest­le­gen kann. Kran­ke kön­nen den voll­kom­me­nen Ablaß gewin­nen, indem sie sich den Fei­er­lich­kei­ten zu Ehren des hei­li­gen Pau­lus im Gebet anschließen.

Das Pau­lus­jahr wird durch Papst Bene­dikt XVI. am 28. Juni 2008 um 17.00 Uhr in St. Paul vor den Mau­ern in Rom eröff­net und dau­ert ein Jahr.

(RV)

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