Aktive Sterbehilfe widerspricht der Verfassung


(Goch) Im Rah­men der 3. Inter­na­tio­na­len Gocher Gesprä­che wur­de der mit 15.000 Euro dotier­te Arnold-Jans­sen-Preis der Stadt Goch am Sonn­tag an die Deut­sche Hos­piz Stif­tung verliehen.

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Die Justiz­mi­ni­ste­rin des Lan­des NRW, Ros­wi­tha Mül­ler-Pie­pen­köt­ter, sag­te in ihrer Lau­da­tio, daß jeg­li­che For­men akti­ver Ster­be­hil­fe dem unver­zicht­ba­ren mora­li­schen Grund­kon­sens unse­rer Ver­fas­sung widerspreche.

(JF)

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