(Rottenburg) Mit Enttäuschung hat Bischof Gebhard Fürst auf den Beschluß des Deutschen Bundestags reagiert, der am Freitag mit großer Mehrheit die Verschiebung des Stichtags für den Import embryonaler Stammzellen vom 1. Januar 2002 auf 1. Mai 2007 beschlossen hat. „Damit ist den Forschungsinteressen gegenüber dem unverfügbaren Recht embryonaler Menschen auf Leben der Vorrang eingeräumt worden“, sagte Bischof Fürst. Dies sei ein weiterer Schritt auf einem Weg, auf dem die Grundrechte der Würde und der Unversehrtheit menschlichen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zur Disposition gestellt werden.
De facto, so betonte der Bischof, bedeute der aktuelle Beschluß des Parlaments, daß das Tor zu einer weiteren Liberalisierung des Embryonenschutzes, die viele Wissenschaftler in Deutschland forderten, noch weiter geöffnet worden sei. Die jetzige Festlegung auf einen neuen Stichtag habe viel Zufälliges an sich. „Wenn das Lebensrecht eines Menschen im Werden grundsätzlich für eine Güterabwägung frei gegeben wird“, so Bischof Fürst, „dann gibt es keine plausible Begründung, warum mit den selben Argumenten wie heute Stichtage nicht immer wieder verschoben bzw. gänzlich aufgehoben werden können.“
Wissenschaftler und Politiker, die bislang betont haben, mit der jetzigen Verschiebung des Stichtags seien weitere Liberalisierungen definitiv beendet, forderte der Bischof auf, sich jetzt im Sinne einer Selbstpflichtung öffentlich zu äußern, daß sie keine Maßnahmen zu einer weiteren Auflösung des Embryonenschutzes mehr anzustrebten.
Bischof Fürst, der Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz ist, appellierte an die Wissenschaftler, trotz der jetzigen erweiterten Liberalisierung in der Stammzellenforschung ihre Anstrengungen mit größtem Nachdruck auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu konzentrieren, damit deren jetzt schon deutlichen Erfolge die Versuchung möglichst bald uninteressant werden lassen, mit menschlichen Embryonen zu experimentieren.
(PM/JB)