Sharia auch auf Nicht-Muslime ausdehnen – Vorschlag islamischer Rechtsgelehrter in Malaysia


(Kua­la Lum­pur) Auf einer Stu­di­en­ta­gung isla­mi­scher Rechts­ge­lehr­ter in Malay­sia wur­de die Aus­deh­nung der Sha­ria auf Nicht-Mus­li­me vor­ge­schla­gen. Rechts­an­wäl­te, reli­giö­se Min­der­hei­ten, aber auch mus­li­mi­sche Frau­en und Reli­gi­ons­ver­tre­ter äußer­ten umge­hend gro­ße Beden­ken gegen den Vor­stoß. Bekannt wur­de die Absicht durch Moha­med Asri Abdul­lah, Rich­ter am isla­mi­schen Beru­fungs­ge­richt. Er erklär­te, daß bei der Tagung isla­mi­scher Rechts­ge­lehr­ter über die Anwen­dung des isla­mi­schen Rechts auf Nicht-Mus­li­me an ordent­li­chen Gerich­ten dis­ku­tiert wurde.

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Kon­kret gehe es um das „Delikt“ der Khal­wat (wenn zwei Per­so­nen sich zu nahe kom­men), das nur das isla­mi­sche Recht kennt, nicht aber das staat­li­che. In Malay­sia exi­stie­ren zwei ver­schie­de­ne Rechts­ord­nun­gen neben­ein­an­der: die von der Ver­fas­sung garan­tier­te staat­li­che und die isla­mi­sche, die häu­fig mit­ein­an­der in Kon­flikt gera­ten. Ein dra­ma­ti­sches Bei­spiel ist die Reli­gi­ons­frei­heit, die von der Ver­fas­sung garan­tiert, aber von der Sha­ria ver­letzt wird. Das isla­mi­sche Recht bestraft, wer sich vom Islam abwen­det und etwa zum Chri­sten­tum konvertiert.

Nach Aus­sa­ge der Vor­sit­zen­den der Anwalts­kam­mer, Ambi­ga Sree­n­e­va­san, „ste­hen wir vor einer Ver­let­zung der Bun­des­ver­fas­sung. Der Vor­schlag ist inak­zep­ta­bel“. In einer offi­zi­el­len Erklä­rung, bringt die Anwalts­kam­mer ihre Besorg­nis auch über ande­re, gegen die Ver­fas­sung ver­sto­ßen­de Vor­schlä­ge zum Aus­druck: „Die Ver­schär­fung der Stra­fen, die Ein­rich­tung eines Zen­trums für die Reha­bi­li­tie­rung von Mos­lems, die wegen ‚Ver­bre­chen gegen Moral und Glau­ben‘ ver­ur­teilt wurden.“

Gegen den Vor­schlag, der einen „schwe­re Ver­let­zung der Bür­ger- und Frei­heits­rech­te von Nicht-Mus­li­men“ bedeu­ten wür­de und „ver­fas­sungs­wid­rig“ wäre, sprach sich selbst einer der Orga­ni­sa­to­ren der Stu­di­en­ta­gung aus. Syed Ali Taw­fik al-Attas, Direk­tor des Isma­lic Insti­tu­te of Under­stan­ding Malay­sia, bezeich­ne­te den Vor­schlag als „Feh­ler“ und distan­zier­te sich von den Erklä­run­gen Asri Abdullahs.

Beun­ru­higt über die Situa­ti­on zei­gen sich die nicht-mus­li­mi­schen Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten. Der Vor­sit­zen­de des Malay­si­an Con­sul­ti­ve Coun­cil of Bud­dhism, Chri­stia­ni­ty, Hin­du­ism, Sik­hism, and Tao­ism beton­te, daß die staat­li­che Rechts­ord­nung Kha­walt nicht als Straf­tat ken­ne. Es hand­le sich dabei um eine aus­schließ­lich isla­mi­sche Ange­le­gen­heit, die Nicht-Mus­li­me in kei­ner Wei­se betref­fen dür­fe. Kri­tik am Vor­stoß isla­mi­scher Rechts­ge­lehr­ter übte auch die Frau­en­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Sisters in Islam.

(Asia­news/​JF)

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