Abtreibung ist kein Recht – Antwort auf lebensfeindlichen Europaratsbeschluß


(Rom) „Die Abtrei­bung gehört nicht zu den Men­schen­rech­ten“, das ist die „ein­zi­ge und deut­li­che Ant­wort“ der euro­päi­schen Lebens­schüt­zer auf die gestern vom Euro­pa­rat ver­ab­schie­de­te lebens­feind­li­che Resolution.

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Die par­la­men­ta­ri­sche Ver­samm­lung des Euro­pa­rats hat mit 102 gegen 69 Stim­men einen Antrag ange­nom­men, „der zwar die Abtrei­bungs­lob­by jubeln läßt, aber eine wei­te­re kul­tu­rel­le Nie­der­la­ge Euro­pas dar­stellt“. In der Reso­lu­ti­on 1607/​2008 wird Abtrei­bung als „Recht“ bezeich­net und von der „exklu­si­ven, frei­en Ent­schei­dung der Frau“ gespro­chen. Der Euro­pa­rat erklärt, daß „eine effi­zi­en­te Sicher­stel­lung des Rechts auf Abtrei­bung garan­tiert“ wer­den muß, um „die fak­tisch oder recht­lich noch bestehen­den Beschrän­kun­gen für eine risi­ko­lo­se Abtrei­bung zu überwinden“.

Die Lebens­rechts­ver­ei­ni­gung Wis­sen­schaft & Leben unter­streicht, daß weder das inte­na­tio­na­le Recht noch die staat­li­chen euro­päi­schen Rechts­ord­nun­gen ein „Recht auf Abtrei­bung“ ken­nen, sehr wohl aber ein Recht auf Leben, wenn die­ses auch viel­fach aus­ge­höhlt wur­de. „Recht kann nie das Exi­stenz­recht eines ande­ren Men­schen beein­träch­ti­gen oder gar in Fra­ge stel­len, schon gar nicht das eines Schwä­che­ren, und der Schwä­che­re ist in die­sem Fall ein­deu­tig der Embryo“, so der Vor­sit­zen­de von Wis­sen­schaft & Leben in Rom.

Auch wenn der Beschluß des Euro­pa­rats kei­ner­lei bin­den­de Wir­kung hat, „han­delt es sich um einen schwer­wie­gen­den Vor­fall in kul­tu­rel­ler und sozia­ler Hin­sicht“. „In die­sem Kli­ma des Kon­for­mis­mus und Rela­ti­vis­mus, der den Westen beherrscht, ver­sucht man sogar offen­sicht­li­ches Unrecht als Recht zu ver­brä­men.“ Es sei höch­ste Zeit, daß Euro­pa auf­wa­che und den Lebens­schutz unein­ge­schränkt wie­der­her­stel­le, so Wis­sen­schaft & Leben.

Der bekann­te Theo­lo­ge Mar­co Dol­di erklär­te gegen­über der Pres­se­agen­tur SIR, daß es jeder Wis­sen­schaft wider­spre­che, den Embryo nur als irgend­ein weib­li­ches „Pro­dukt“ zu betrach­ten. „Es ist gegen die Men­schen­wür­de zu ver­ges­sen, daß das gezeug­te Kind einen Vater und eine Mut­ter hat. Vor allem ist es auch gegen das Wohl der Gesell­schaft, das mensch­li­che Leben auf eine Art frei ver­füg­ba­re Pri­vat­sa­che zu redu­zie­ren“, so Dol­di. „Das mensch­li­che Leben ist ein kost­ba­res Gut. Sich des­sen bewußt zu wer­den, führt nicht zur Ver­meh­rung von Tötungs­in­stru­men­ten, son­dern zur Ver­meh­rung von immer neu­en Mög­lich­kei­ten und Ideen, das Leben anzunehmen.“

JF

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