(Mailand) Mit einer Richtlinienvorgabe hat die Landesregierung der italienischen Region Lombardei die Spätabtreibung eingeschränkt. Wie der lombardische Regierungschef Roberto Formigoni (Forza Italia) gestern bekanntgab, dürfen in den Krankenhäusern und Kliniken der bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Region Italiens Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Bisher konnte, wie im übrigen Italien, bis zur 24. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden.
Gleichzeitig stellte die Regionalregierung weitere acht Millionen Euro für die Beratungsstellen des Landes zur Verfügung, als Hilfe für schwangere Frauen in Konfliktsituationen, damit sie sich für ihr Kind und gegen eine Abtreibung entscheiden können. In Italien gibt es keine Beratungsscheinregelung wie in Deutschland. Insgesamt stehen den Beratungsstellen nun 64 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Entscheidung für die 22. Schwangerschaftswoche hänge, so der Gesundheitsreferent der Regionalregierung Luciano Bresciani, mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Fortschritt der Medizin zusammen, wonach ein Kind heute ab diesem Datum auch außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sei.
Das geltende staatliche Abtreibungsgesetz könne von der Lombardei nicht geändert werden, bedauerte Regierungschef Formigoni, ein erklärter Lebensschützer. Die Einschränkung sei aber im Rahmen des Staatsgesetzes von 1978 möglich. Darauf berufe sich die Regionalregierung.
Die bei der Pressekonferenz anwesenden Ärzte lobten die Maßnahme: „Heute ist ein Schritt vorwärts gemacht worden“, kommentierte Alessandra Kustermann, Leiterin der pränatalen Diagnostik des Policlinico von Mailand, dem größten Krankenhaus der Lombardei. Das betreffe vor allem den Artikel 1 des Abtreibungsgesetzes, der besagt, „daß das Leben von seinem Anfang an zu schützen ist“.
(RP)