(Hagen) Mit Hilfe des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) hat ein Kölner Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr erhoben. Die Kirchenaustrittsgebühr (30,- Eur) wurde 2006 in Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz eingeführt. Laut IBKA wird in den meisten Bundesländern eine Kirchenaustrittsgebühr erhoben.
(JF)