Donum vitae stuft ungeborenes Leben der ersten drei Monate noch weiter ab


(Bonn) Der Bun­des­ver­band von donum vitae hat einen eige­nen Vor­schlag zur Ergän­zung des Schwan­ger­schafts­ab­bruch­rechts nach medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on vor­ge­legt. Der Geset­zes­ent­wurf beinhal­tet eine ver­pflich­ten­de ärzt­li­che und psy­cho­so­zia­le Bera­tung, soweit kei­ne unmit­tel­ba­re Gefahr für das Leben der Schwan­ge­ren besteht. Außer­dem sieht der Geset­zes­ent­wurf vor, daß die Indi­ka­ti­ons­stel­lung für einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch frü­he­stens drei Tage nach der psy­cho­so­zia­len Bera­tung gestellt wer­den darf.

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„Es ist wich­tig immer wie­der dar­auf hin­zu­wei­sen“ so die Bun­des­vor­sit­zen­de Rita Wasch­büsch „daß Spät­ab­trei­bun­gen nicht mit den Abtrei­bun­gen inner­halb der ersten drei Mona­te gleich­ge­setzt wer­den können.

Der Ver­ein wur­de gegrün­det, nach­dem die deut­schen Bischö­fe end­lich dem Wunsch (der spä­ter zur Anwei­sung wur­de) des Pap­stes Johan­nes Paul II. folg­ten und die Aus­stel­lung der Bera­tungs­schei­ne in kirch­li­chen Bera­tungs­stel­len ein­stell­ten. Der Bera­tungs­schein ist die Legi­ti­ma­ti­on, eine Tötung des Unge­bo­re­nen straf­frei durch­füh­ren zu lassen.

Donum Vitae stellt die­se Bera­tungs­schei­ne aus und stellt sich auch mit den sexu­al­päd­ago­gi­schen Ange­bo­ten immer mehr anti­christ­lich und anti­kirch­lich dar, obwohl man sehr gern von „christ­li­cher Ver­ant­wor­tung“ spricht.

(JF)

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