Die alte Messe wird in der Schweiz die Ausnahme bleiben


(Givi­siez) Die Schwei­zer Bischö­fe erwar­ten kei­ne gro­ße Nach­fra­ge nach der hl. Mes­se in der Fas­sung von 1962. Bischof Kurt Koch sag­te am Don­ners­tag im Anschluß an die 277. Ordent­li­che Ver­samm­lung der Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz, daß eine ein­zel­ne Per­son nicht aus­rei­che, um die vor­kon­zi­liä­re Mes­se in einer Kirch­ge­mein­de wie­der ein­zu­füh­ren. Nach dem Dekret von Papst Bene­dikt XIV. wer­de die­se Lit­ur­gie nur dann gehal­ten, wenn eine Grup­pe tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ner Gläu­bi­ger dies wünsche.

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Die Schwei­zer Bischö­fe und Ter­ri­to­ri­aläb­te haben Richt­li­ni­en zur Umset­zung die­ses Papst-Erlas­ses beschlos­sen. Sie wer­den den Pfar­rei­en in den näch­sten Tagen zugestellt.

(JF)

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