Embryonen haben Menschenrechte


(Mexi­ko) Kir­chen­ver­tre­ter haben zusam­men mit Par­la­men­ta­ri­ern, Poli­ti­kern, Zivil­or­ga­ni­sa­tio­nen und Eltern eine „Erklä­rung über die Men­schen­rech­te der Unge­bo­re­nen“ unter­zeich­net. Das Doku­ment ent­hält zehn Punk­te, die erklä­ren, war­um dem Embryo vom Zeit­punkt der Emp­fäng­nis an das Recht zusteht, als Indi­vi­du­um betrach­tet zu wer­den. Der Initia­tor der Erklä­rung, der Prie­ster Pedro Rive­ra Diaz, kün­dig­te an, das Doku­ment dem mexi­ka­ni­schen Par­la­ment über­rei­chen zu wol­len. An der Erar­bei­tung waren mehr als hun­dert Fach­leu­te aus Justiz, Bio­ethik und Erzie­hung betei­ligt, die sich im Juni zu Bera­tun­gen getrof­fen hatten.

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(ACI/​RV)

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