„Die Katze Pfeffer fressen lassen“ – Zur Schlüsselfunktion der Beraterin im Schwangerschaftskonflikt


von Son­ja Dengler

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Der fol­gen­de Text soll unse­re Hoch­ach­tung vor der schwie­ri­gen und ver­ant­wor­tungs­vol­len Tätig­keit der Bera­te­rin zum Aus­druck bringen.

Es bedeu­tet, Bana­li­tä­ten zum x‑ten Male zu wie­der­ho­len, wenn dar­an erin­nert wird, daß kei­ne Frau ger­ne zur Abtrei­bung geht. Daß sie es den­noch – und in so gro­ßer Zahl tut – stellt den Inbe­griff eines Phä­no­mens dar, das ich mit dem Bild „die Kat­ze Pfef­fer fres­sen las­sen“ bezeich­nen möchte.

Leicht erliegt man der Ver­su­chung, die Ent­schei­dung im Schwan­ger­schafts­kon­flikt für oder gegen das Kind auf eine logi­sche Ebe­ne zu trans­por­tie­ren – obwohl es hier nicht um eine logi­sche, son­dern um eine rein emo­tio­na­le Ent­schei­dung geht. (Es gibt im Kon­flikt aus­schließ­lich logi­sche Grün­de gegen und nur emo­tio­na­le Grün­de für das Kind.) Auch das ist eigent­lich eine Banalität.

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Bild: Photocase

Bei­des zu erin­nern ist wich­tig, um nach­fol­gend auf die auch durch das Gesetz beton­te Schlüs­sel­funk­ti­on der Bera­te­rin einzugehen.

Zur Bera­te­rin kommt eine Frau inner­halb einer extre­men Kri­sen­si­tua­ti­on. Sie hat, so sagt sie, ihren Ent­schluß bereits gefaßt. Es ist ein destruk­ti­ver Ent­schluß – denn nie­mand wird ernst­haft behaup­ten wol­len, die bevor­ste­hen­de Abtrei­bung sei ein kon­struk­ti­ver Akt. Selbst­re­dend ist auch die Frau nicht glück­lich dar­über. Wer ernst­haft behaup­te­te, sie sei es aber den­noch, wür­de sie mit einer kalt­blü­ti­gen Mör­de­rin gleich­set­zen. Es mag viel­leicht die kalt­blü­ti­ge Mör­de­rin unter den abtrei­bungs­wil­li­gen Frau­en geben. Dies wür­de aber die Bera­te­rin vor die Fra­ge stel­len: Darf ich einer kalt­blü­ti­gen Mör­de­rin mit dem Bera­tungs­schein das geeig­ne­te Mord­werk­zeug in die Hand geben?

Wir beschäf­ti­gen uns hier mit jener Frau, deren Lebens­kon­zept sowohl in der Ver­gan­gen­heit als auch in der aktu­el­len Gegen­wart der­ma­ßen aus den Fugen gera­ten ist, daß sie abtrei­ben will, sprich: Daß die Kat­ze Pfef­fer zu fres­sen bereit ist.

Ich will an die­ser Stel­le mein Bild erklä­ren: Eine Kat­ze ist ums Plat­zen nicht bereit, frei­wil­lig Pfef­fer zu fres­sen. Wie der Mensch so ist, hat er sich jedoch eine grau­sa­me Metho­de aus­ge­dacht, im sie genau dazu zu zwin­gen: Beim Strei­cheln der Kat­ze reibt man ihr gleich­zei­tig gemah­le­nen Pfef­fer ins Fell – zunächst geschieht nichts. Nach einer Wei­le führt der ein­ge­rie­be­ne Pfef­fer zu uner­träg­li­chen Qua­len. Die Kat­ze weiß sich nicht anders zu hel­fen, als daß sie beginnt, den Pfef­fer mit der Zun­ge aus dem Fell zu lecken – trotz lau­fen­der Trä­nen, trotz Schmer­zen in Mund, Keh­le, Spei­se­röh­re etc. Sie muß immer wei­ter­ma­chen. Die Qual endet dadurch natür­lich nicht – im Gegenteil.

In die Bera­tungs­si­tua­ti­on über­tra­gen heißt dies, daß die Schwan­ge­re mit real exi­stie­ren­den Nöten der­ma­ßen allein gelas­sen ist, daß ihr die Abtrei­bung ihres Kin­des als das klei­ne­re Übel erscheint. Das Lecken des Pfef­fers ent­spricht dem Abtrei­bungs­an­ge­bot, ver­bun­den mit der Illu­si­on, den vor­he­ri­gen Zustand des „Nicht-mehr-schwan­ger-seins“ wie­der­her­zu­stel­len. In ihrer Qual über­sieht sie dabei, daß „nicht mehr schwan­ger sein“ nicht das­sel­be ist wie „nicht schwan­ger sein“. Zur Abtrei­bung ist jetzt nur noch der Bei­stand bzw. die Unter­schrift der Bera­te­rin erfor­der­lich – gewis­ser­ma­ßen als gesetz­li­che Bestä­ti­gung für die Rich­tig­keit des Vor­ha­bens – und genau die­se vom Gesetz­ge­ber im Bera­tungs­ge­spräch erzwun­ge­ne Hand­lung ent­spricht (um im Bild zu spre­chen) dem Ein­rei­ben des Pfef­fers in das Fell der Katze.

Dies lenkt unse­ren Blick auf die Bera­te­rin: Sie sieht die vor ihr Sit­zen­de zum ersten Mal, noch dazu in einer äußerst extre­men Kri­sen- und Lebens­si­tua­ti­on. In der der­zei­ti­gen gesetz­li­chen Lage kann sich die Bera­te­rin dabei buch­stäb­lich auf NICHTS stüt­zen – näm­lich auf nichts als ein Blatt Papier. Betrach­ten wir die­se Situa­ti­on der Bera­te­rin – wie unser letz­ter Bun­des­kanz­ler sagt „ohne ideo­lo­gi­sche Scheu­klap­pen“ – so ist eine sol­che Aus­gangs­ba­sis ange­sichts der vor­lie­gen­den Dra­ma­tik für die Bera­te­rin eine Zumutung!

Dem Gesetz­ge­ber ist es jeden­falls gelun­gen, dem Bera­tungs­ge­spräch sowohl de fac­to als auch de jure die Schlüs­sel­funk­ti­on über die Ent­schei­dung Leben ver­sus Tod zuzu­schie­ben. Da eine sol­che Ver­ant­wor­tung aber nur per­so­na­ler Natur sein kann, lastet somit im kon­kre­ten Ein­zel­fall die gesam­te Ver­ant­wor­tung für den Aus­gang die­ser Kri­se auf den Schul­tern der Bera­te­rin. Eine bis dahin völ­lig frem­de und unbe­tei­lig­te drit­te Per­son wird in den Kon­flikt hin­ein­ge­zo­gen, um auf ein destruk­ti­ves Ergeb­nis zuzu­steu­ern. Auf die Bera­te­rin als der­je­ni­gen, die sich nicht in einer Lebens­kri­se oder einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on befin­det, kommt damit de fac­to eine Funk­ti­on zu, die mit dem Aller­welts­be­griff „Bera­te­rin“ höchst unzu­rei­chend beschrie­ben wird. Vom Schwie­rig­keits­grad her ist sie m.E. am ehe­sten noch mit der Funk­ti­on des in frü­he­ren Zei­ten so genann­ten Wei­sen vergleichbar.

Auf­ga­be eines Wei­sen ist aber nie­mals, mit­tels Bera­tungs­schein Unlös­ba­res zu bestä­ti­gen, geschwei­ge denn gar ver­bal Leben tat­säch­lich zu ver­wer­fen. Die Urauf­ga­be des Wei­sen ist: Zu ord­nen, Frie­den zu stif­ten, Ver­söh­nung zu schaf­fen. Des­halb – und nur des­halb – sucht man den Wei­sen ja auf! Als Wei­se tätig zu sein ist übri­gens unbe­strit­ten kein Beruf, son­dern Berufung.

Nun beweist der Bera­te­rin, als der Wei­sen, die vor ihr sit­zen­de schwan­ge­re Frau durch ihre schlich­te Prä­senz, daß inner­halb ihres Lebens nichts mehr in Ord­nung ist: Denn eben­so­we­nig wie eine Kat­ze bereit ist, frei­wil­lig Pfef­fer zu fres­sen, hat sie sich jemals Abtrei­bung als natür­li­cher­wei­se gesetz­te Lebens­etap­pe vor­ge­nom­men. Damit steht die Bera­te­rin in der ange­tra­ge­nen Rol­le als Wei­se vor einer Auf­ga­be, wie sie hoch­kom­pli­zier­ter und kom­ple­xer nicht sein könn­te: Näm­lich eine offen­sicht­lich zer­bro­che­ne zwi­schen­mensch­li­che Bezie­hung so neu zu ord­nen, daß ein kon­struk­ti­ves Ergeb­nis die Fol­ge ist, und am Ende eine gleich­be­rech­tig­te Frau die Bera­tungs­stel­le ver­läßt, die kei­ne Lei­che im Kel­ler hat – dafür den näch­sten Ter­min zum Gespräch in der Tasche.

Hier ist ein Höchst­maß an Kon­zen­tra­ti­on, an Krea­ti­vi­tät, an Lebens­weis­heit, an Lebens­freu­de, an kon­struk­ti­vem Lösungs­wil­len gefragt, das bis­lang in Gesell­schaft und Poli­tik weder erkannt, noch ent­spre­chend hono­riert wird. Die Bera­te­rin muß sich immer wie­der ver­ge­gen­wär­ti­gen, daß sie im Schwan­ger­schafts­kon­flikt eben nicht im Sin­ne einer blo­ßen Papier­un­ter­zeich­ne­rin mit Kopf­geld-Hono­rie­rung für den Staat oder für wen auch immer tätig ist – son­dern als oben erwähn­te Wei­se. Mit ande­ren Wor­ten: Vor jeder Bera­tung, vor jeder neu­en Frau, muß sie sich zunächst dar­über klar wer­den, wel­che Phi­lo­so­phie sie ver­bal und non­ver­bal in die­ser von ihr zu ord­nen­den Dra­ma­tik vertritt.

Sie muß sich zuerst ent­schei­den zwi­schen der Phi­lo­so­phie der Nie­der­la­ge (Abtrei­bung führt immer eine Nie­der­la­ge) oder der Phi­lo­so­phie des krea­ti­ven Neuanfangs.

Die Phi­lo­so­phie des Nichts legi­ti­miert und speist sich aus lau­ter Abhän­gig­kei­ten: Vom jewei­li­gen Arbeit­ge­ber, von der jewei­li­gen Regie­rung, von der jewei­li­gen Ideo­lo­gie und so wei­ter und so fort… Noch deut­li­cher wird die Abhän­gig­keit in der Kosten-Nut­zen-Fra­ge oder den prag­ma­tisch-theo­re­ti­schen Über­le­gun­gen: „Was ist mach­bar, und was ist nicht machbar?“

Die Phi­lo­so­phie des krea­ti­ven Neu­an­fangs dage­gen bewirkt eine dis­kre­te und wir­kungs­vol­le Bera­tungs­ar­beit, die sowohl dem vor­lie­gen­den Aus­nah­me­zu­stand als auch der Wei­sen-Funk­ti­on der Bera­te­rin gerecht wird und in deren Ver­lauf sich natür­li­cher­wei­se meh­re­re bzw. vie­le Gesprä­che mit den Betrof­fe­nen ergeben.

Die­se Art, dem Schwan­ger­schafts­kon­flikt zu begeg­nen, bedeu­tet zwei­fel­los, eines der hei­ße­sten Eisen unse­rer Zeit anzu­fas­sen. (Frau­en­fra­gen, noch dazu teu­re, waren und sind immer unbe­liebt!) Das hei­ße Eisen anfas­sen erfor­dert auch, sich per­ma­nent mit gesell­schaft­lich bri­san­ten Fra­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen und Ant­wor­ten zu fin­den: Wie steht es mit der Han­dels­wa­re Frau? Wie steht es mit der Han­dels­wa­re Kind? Wie steht es mit dem Krieg zwi­schen Mann und Frau?

Eine sol­che Art von Frau­en­ar­beit ent­spricht zunächst selbst­ver­ständ­lich noch nicht der poli­ti­cal cor­rect­ness, und sie paßt schon gar nicht in die nun bereits Jahr­zehn­te dau­ern­den Ver­su­che, das lei­di­ge The­ma Abtrei­bung mög­lichst bil­lig und schnell unter Kon­trol­le zu brin­gen (Sind ja nur Frau­en …! – Wie man eben mit Han­dels­wa­re so umzu­ge­hen pflegt.)

Die Bera­te­rin, die an der vor­der­sten und unge­lieb­te­sten Front kämpft, sie allei­ne ent­schei­det dar­über, ob sie die ihr gesetz­lich hin­ge­scho­be­ne Bera­ter-Funk­ti­on akzep­tiert oder sich selbst­be­wußt so defi­niert, wie sie de fac­to von den Betrof­fe­nen ange­fragt ist: Als Weise.

Die Arbeit eines Wei­sen zu tun heißt: Vor­ge­tram­pel­te und vor­ge­ge­be­ne Wege zu ver­las­sen; heißt: Eine jeweils ganz neue, indi­vi­du­el­le Lösungs­stra­te­gie zu ent­wickeln, sie vor­sich­tig mit den Schwan­ge­ren auf Rich­tig­keit zu über­prü­fen und Soli­da­ri­tät mit jenen zu üben, die unse­re Soli­da­ri­tät jetzt und ganz per­sön­lich brau­chen. Die Arbeit eines Wei­sen zu tun heißt auch, sich gegen die Degra­die­rung zur schlich­ten Papier­un­ter­zeich­ne­rin aktiv zur Wehr zu set­zen ‑und zwar weil sie kon­struk­ti­ve Lösun­gen und krea­ti­ve Neu­an­fän­ge schafft und dazu in der Lage ist. Das kostet. Nicht nur Geld!

Am Punkt Geld zeigt sich übri­gens eine wei­te­re Auf­ga­be der Wei­sen in einer ganz ande­ren Rich­tung: Sich an alle ein­fluß­rei­chen Gesell­schafts­schich­ten zu wen­den und zu ver­lan­gen, die Abtrei­bungs­fra­ge end­lich anders als bis­her anzu­ge­hen. Ange­fragt sind die Arbeit­ge­ber, die Vor­ge­setz­ten, der Gesetz­ge­ber, die Poli­ti­ker… Die Abtrei­bungs­fra­ge so anzu­ge­hen, wie es der Sache ange­mes­sen ist und Alter­na­ti­ven so zu finan­zie­ren, daß auch teu­re Lösun­gen und ent­spre­chend täti­ge (d. h. sozi­al enga­gier­te) ord­nen­de, hoch­qua­li­fi­zier­te, teu­re Wei­se mög­lich sind. Das wird einen Auf­schrei der Empö­rung her­vor­ru­fen. Aber die Bera­te­rin, die an die Front „Frau gegen Frau“ geschickt wur­de und wird, um sich den zwei­fel­haf­ten Ruhm des (wir durf­ten die­sen Aus­druck oft genug in den Zei­tun­gen lesen) „Hän­de-schmut­zig-machens“ zu erwer­ben, sie ist die ein­zi­ge, die Ent­spre­chen­des aus ihrer Berufs­pra­xis her­aus glaub­wür­dig ver­lan­gen kann.

Es hilft nichts: Die Bera­te­rin­nen müs­sen sich ent­schei­den! Sie müs­sen sich dar­über im kla­ren sein, daß sie für eine Wei­le nichts oder alles in der Hand haben: Die Kat­ze wei­ter Pfef­fer fres­sen las­sen – oder…

Die Autorin ist Bera­te­rin und Grün­de­rin der Birke.

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