(Bonn) Die Katholische Nachrichten Agentur (KNA) hat von der Lebensrechtsbewegung Aktion Leben e.V. auf dem Rechtsweg Forderungen für Meldungsübernahmen durchsetzen wollen.
Die Lebensrechtsbewegung hatte nach eigenen Angaben, über vier Jahre ca. 120 Kurzmeldungen zum Thema Lebensrecht der KNA (meist stark gekürzt und mit exakter Quellenangabe) aus verschiedenen Publikationen (Kirchenzeitungen, Tageszeitungen und Zeitschriften) auf der nichtkommerziellen Web-Seite der Organisation veröffentlicht. Dafür wurde der Lebensrechtsorganisation eine Rechnung – zahlbar innerhalb von drei Arbeitstagen – , die die Kosten einer einzelnen Meldung über das 100fache übersteigt, gestellt, so der Vorsitzende von Aktion Leben, Walter Ramm. Die Rechnungshöhe und die strikte Ablehnung einer außergerichtlichen Einigung hält die Organisation für sittenwidrig.
Das Landgericht Düsseldorf übernahm die Auffassung der Lebensrechtsorganisation und die Klage der KNA grundsätzlich zurückgewiesen. Dagegen legte die Nachrichtenagentur Berufung ein, die später zurückgenommen wurde. Somit ist das Urteil seit letztem Monat rechtskräftig.
Walter Ramm sagte gegenüber Katholisches, daß umgehend die Veröffentlichung von Meldungen in gekürzter Form auf der Web-Seite aktion-leben.de wieder aufgenommen wird. Es nütze der Arbeit des gemeinnützigen Vereins ungeborenes Leben zu retten.
Warum die Nachrichtenagentur, zu deren Etat (laut Handbuch deutscher Wirtschaft) die deutschen Bischöfe ca. 5 Mill. Eur. beitragen, ausgerecht die Lebensrechtsbewegung Aktion Leben e.V. attaktierte, ist für Lebensrechtler nicht so verwunderlich. Den deutschen Bischöfen, allen voran Bischof Lehmann, scheint das Engagement der katholischen Lebensrechtsorganisation ein Dorn im Auge zu sein. „Sie wollen lieber, trotz Verbot durch den Papst, den Kurs von Donum Vite fahren“, wird hinter vorgehaltener Hand erzählt.
(JF)