Dem nationalen Ethikrat sind die bisher entnommenen Organen zu wenig. „Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde zu einer Steigerung der Organspenden führen, hat sich nicht erfüllt. Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß die Gründe nicht nur in organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems liegen, sondern auch in der gesetzlichen Regelung, die die postmortale Organspende von der ausdrücklich erklärten Zustimmung der Spender bzw. ihrer Angehörigen abhängig macht.“
Der Rat schlägt vor, daß nun Organe entnommen werden sollen, wenn kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Außerdem sollen Kliniken gesetzlich verpflichtet werden, potenzielle postmortale Organspender zu melden.
Organe werden Menschen derzeit entnommen, die noch nicht verstorben sind, aber sich nach Meinungen der Mediziner im Sterben befinden. Es wurde eigens dafür der Begriff Hirntod erfunden. Gemeint ist, daß der potenzielle Spender noch funktionsfähige nicht abgestorbene Organe hat, aber selbst nicht ohne die sogenannte Apparatemedizin lebensfähig ist. Die Entnahme der Organe, vor allem der lebenswichtigen, dürfte das eigentliche Sterben auslösen.
(JF)